Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.06.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2276
BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 117
  • FamRZ 2003, 1447
  • FamRZ 2004, 87 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zur Zuweisung des elterlichen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern gemäß § 1626 a BGB, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inzwischen geklärt (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - = FamRZ 2003, S. 285).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - entschieden, dass es nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nach Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, dass das Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist (vgl. Urteil vom 29. Januar 2003, S. 30, 33-35 des amtl. Umdrucks).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    a) Soweit das Gesetz in § 1626 a Abs. 2 BGB die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern grundsätzlich allein der Mutter zuordnet und dem Vater in § 1672 BGB lediglich ein Recht auf Übertragung der - alleinigen oder gemeinsamen - elterlichen Sorge zuweist, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 ff. mit kritischer Anm. Coester FamRZ 2004, 87; vgl. auch Coester FamRZ 2007, 1137, 1144).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    c) Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der Entscheidung der Dritten Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - zugrunde lag (vgl. BVerfGK 1, 117-119).

    Es ist danach nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber mit § 1672 Abs. 1 BGB für eine solche Änderung zur Voraussetzung macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (vgl. BVerfGK 1, 117 ).

    Anders als bei der Entscheidung BVerfGK 1, 117 ff. wird bei einer Gesamtbetrachtung der Umfang der elterlichen Sorge vorliegend reduziert.

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Das Elternrecht begründet für sich genommen noch keine gleichwertige Rechtsstellung für beide Eltern, sondern bedarf der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287; FamRZ 2003, 1447, 1448).

    Eine Verfassungswidrigkeit der §§ 1626 a, 1672 BGB hat das Bundesverfassungsgericht verneint (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287; FamRZ 2003, 1447, 1448).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Erwähnt seien § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB, an dessen Verfassungsmäßigkeit Zweifel in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bisher nicht geäußert wurden, sowie § 1672 Abs. 1 S. 2 BGB, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23.04.2003 (FamRZ 2003, 1447) bestätigt hat.
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05

    Erlangung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater

    Wenn aber schon eine (negative) gerichtliche Entscheidung auch ihm gegenüber vorliegt, die sein Elternrecht und zugleich das Kindeswohl berücksichtigt, schließt dieses auch nach dem Maßstab, daß die Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl dienen muß, einen Grundrechtsverstoß aus (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1447, 1448).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen einer

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine solche Änderung des § 1672 Abs. 1 BGB nicht nur an die Zustimmung der Mutter als bisheriger Sorgerechtsinhaberin knüpft, sondern zur Voraussetzung dafür macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (§ 1672 Abs. 1 Satz 2 BGB) und sie im Übrigen gem. § 1666 von einer Kindeswohlgefährdung abhängig macht (BVerfG FamRZ 2003, 1447).
  • OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05

    Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht

    Es verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Kammerbeschluss vom 23. April 2003 (FamRZ 2003, 1447) die Verfassungsmäßigkeit des § 1672 BGB bejaht hat, ohne auf sämtliche hiergegen geäußerten Bedenken einzugehen.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 16 UF 67/04

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern in Übergangsfällen

    Das BVerfG hat auch diese Vorschrift für verfassungsgemäß erklärt (FamRZ 2003, 1447).
  • OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 328/06

    Rechte eines nichtehelichen Vaters im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge

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  • KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen nicht

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 - (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2].
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16171
BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03 (https://dejure.org/2003,16171)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2003 - 1 BvR 861/03 (https://dejure.org/2003,16171)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 1 BvR 861/03 (https://dejure.org/2003,16171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 214
  • FamRZ 2003, 1447
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verbietet zudem Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]; 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verbietet zudem Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]; 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verbietet zudem Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]; 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 78, 58 [68 f.]; 84, 203 [208] m.w.N.) hätte der Beschwerdeführer den Senat zunächst veranlassen müssen, den Antrag auf Beiordnung zu bescheiden.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 78, 58 [68 f.]; 84, 203 [208] m.w.N.) hätte der Beschwerdeführer den Senat zunächst veranlassen müssen, den Antrag auf Beiordnung zu bescheiden.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    a) Danach hat der Richter das Verfahren so zu gestalten, wie die Parteien des Prozesses es von ihm erwarten dürfen, wobei er sich nicht widersprüchlich verhalten darf (vgl. BVerfGE 69, 381 [387]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2003 - 1 BvR 861/03
    Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 24 U 46/07

    Folgen einer nicht prüfbaren Schlussrechnung - Hinweispflichten des Gerichts -

    Insbesondere darf ein Gericht sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381, 387 = NJW 1986, 244; FamRZ 2003, 1447), es darf aus eigenem oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Parteien ableiten (BVerfGE 75, 183, 190 = NJW 1987, 2003).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 60/10

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 1 BvR 861/03 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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